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Beitrag vom 08.11.2004
Podiumsdiskussion - Das Prostituiertengesetz
Julia Richter
Am 11. November 2004 lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung zu einer Veranstaltung ein, in der die Vor- und Nachteile dieses Gesetzes erörtert werden sollen.
Am 1. Januar 2002 beschloß die rot-grüne Bundesregierung, sexuelle Dienstleistungen als berufliche Tätigkeit anzuerkennen. In einem Gesetz wurden die Rechtsverhältnisse der Prostituierten geregelt, die sich nun kranken- und rentenversichern, Löhne einklagen und sich gewerkschaftlich organisieren können.
Bei der Realisierung des Gesetzeswerkes gibt es jedoch SchwierigkeitenDie in diesem Gewerbe Tätigen nehmen die angebotenen Hilfen nur langsam an. Wenige Prostituierte haben sich bisher kranken- oder sozialversichert und die Zahl der Arbeitsverträge ist sehr gering. Hinzu kommt, dass sich die Möglichkeiten, gegen Zuhälter vorzugehen, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes verringert haben.
Sowohl die Problematik als auch die bislang verzeichneten Erfolge sollen auf dieser Veranstaltung von ExpertInnen beleuchtet werden. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie die Ansätze zur Verbesserung des Gesetzes zu beurteilen sind.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie im Netz unter:
www.fes.de/indexveranstaltungen.html
Um Anmeldung wird gebeten!
Termin: Donnerstag, 11.November 2004
Uhrzeit: 18:00 bis 20:30 Uhr
Veranstaltungsort:
Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin, Großer Konferenzsaal
Hiroshimastraße 17
D-10785 Berlin
Ansprechpartnerinnen:
K.Hölscher / G.Glasneck
Forum Politik und Gesellschaft
Hiroshimastraße 17
D-10785 Berlin
Tel. 030-26935-832, Fax 030-26935-858
e-Mail: GLASNECG@fes.de oder Kathrein.Hoelscher@fes.de